Sonne tanken, Steuern sparen - im Solarshop Steuerfrei !
Unser Onlineshop bietet Ihnen eine breite Auswahl an hochwertigen Solarprodukten zu unschlagbar günstigen Preisen. Doch das ist noch nicht alles: Bei uns können Sie vollkommen steuerfrei einkaufen! Das bedeutet, dass Sie keine Mehrwertsteuer zahlen müssen und somit bares Geld sparen. Stöbern Sie durch unser Sortiment und lassen Sie sich von unserer Vielfalt an Solarprodukten begeistern.
Ob Solarmodule, Wechselrichter, Solarbatterien oder Zubehör – bei uns werden Sie fündig! Bestellen Sie bequem von zu Hause aus und lassen Sie sich Ihre Produkte direkt vor die Haustür liefern. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Einkaufen im Solarshop Steuerfrei !
Wieso sind unsere Solar-Artikel ohne MwSt?
In Deutschland gibt es eine spezielle Regelung zur Anwendung von Mehrwertsteuern auf Solarprodukte. Gemäß §12 Absatz 3 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Solaranlagen, die zur Stromerzeugung genutzt werden, sowie die dafür benötigten Komponenten, wie beispielsweise Solarmodule, Wechselrichter oder Speicher, seit Januar 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Der Grund für diese Befreiung ist, dass die Nutzung von Solaranlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen gefördert werden soll. Die Bundesregierung möchte auf diese Weise den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und den CO2-Ausstoß reduzieren.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Solarprodukte von der Mehrwertsteuer befreit sind. Zum Beispiel können Solarprodukte, die nicht zur Stromerzeugung, sondern zur Wassererwärmung genutzt werden, nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die genauen Regeln und Vorschriften zur Anwendung von Mehrwertsteuern auf Solarprodukte je nach Land und Region unterschiedlich sein können. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder eine lokale Regierungsbehörde wenden.
Kosteneinsparungen
Solaranlagen können dazu beitragen, die Energiekosten zu senken, da keine Stromrechnungen mehr bezahlt werden müssen. Weil Solarartikel ohne MwSt. angeboten werden, sind sie günstiger zu erwerben. Dies senkt die Kosten für Anschaffung und Installation und ermöglicht den Zugang zu erneuerbaren Energien für eine breitere Bevölkerung.
Nachhaltigkeit
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Solarartikel soll die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und den Umstieg auf umweltfreundlichere Energiequellen erleichtern. Durch die Verringerung der Kosten für Solarausrüstung wird es für Menschen einfacher umzusteigen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Unabhängigkeit
Solaranlagen bieten eine unabhängige Stromversorgung, die nicht von den Schwankungen der Strompreise abhängig ist. Auch bei Stromausfällen bleibt die Stromversorgung erhalten, wodurch die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung erhöht wird. Da sich die Technologie im Bereich der Solaranlagen rapide weiterentwickelt hat, sind sie mittlerweile sehr ausgereift, langlebig und benötigen kaum Wartung.
Voraussetzungen für den Kauf von steuerfreien Solar-Artikeln
Der Gesetzgeber setzt folgende Voraussetzungen gemäß §12 Abs. 3 UStG für den Kauf von Solaranlagen, sowie deren dazugehörigen Komponenten und Batteriespeichern mit der Gewährleistung der Steuerbefreiung voraus:
- Die Anlage muss wohnungsnah auf Privatwohnungen oder öffentlichen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, angebracht werden
- Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt nicht mehr als 30 Kilowatt
- Sie müssen selbst der Betreiber der Solaranlage sein und dürfen die Anlage oder Komponenten nicht für Dritte erwerben
- Die bestellten Mehrwertsteuerbefreiten Artikel sind wesentliche Komponenten für den Betrieb dieser Anlage
- Die bestellten Mehrwertsteuerbefreiten Artikel sind für die Speicherung des erzeugten Stroms beziehungsweise der Notstromversorgung gedacht
- Der gewerbliche Handel oder Weiterverkauf mit der Anlage oder den erworbenen Komponenten ist untersagt
- Sie müssen einen Wohnort in Deutschland haben und für Sie muss das deutsche UStG gelten
Zusatz: Sollten nach dem vollständigen Bestellvorgang weitere Informationen oder Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben benötigen werden, informieren wir Sie diesbezüglich per E-Mail. Stellen wir oder die Prüfstelle nachträglich fest, dass für einen oder mehrere Artikel dieser Bestellung keine Umsatzsteuerbefreiung nach UST 2023 §12 Absatz 3 UStG für PV besteht, müssen wir den Normalsatz von 19% nachfordern. Lesen Sie hier weitere wichtige Hinweise zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen.
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